13% Mehrwertsteuer und Pauschalen ab Mai 2016

 

Die Mehrwertsteuer für Logis wurde für österreichische Hotels und Vermieter im Mai 2016 erhöht. Die Mehrwertsteuer für das Frühstück bleibt bei 10%.

Dies ist eine Anleitung dazu, wie die Änderung in der igumbi Hotelsoftware umgesetzt wird. Wenn Sie Ihre Preise schon vor längerer Zeit mit dem 13% Mehrwertsteuersatz angelegt haben, dann gibt es für Sie wahrscheinlich nichts zu tun. Wenn Sie jedoch gar keine Produkte mit 13% angelegt haben, sind hier die notwendigen Schritte beschrieben.

UPDATE März 2018: Wieder zurück zu 10% Mehrwertsteuer für Buchungen ab November 2018

Der Mehrwertsteuersatz für Logisleistungen (Beherbergung und Campingplätze) soll für Buchungen ab dem 1.11.2018 von 13% auf 10% gesenkt werden.

Mehr Details auf der Seite des österreichischen Parlaments.

Wir sind dabei die Umsetzung der Änderungen des Steuersatzes vorzubereiten, damit der Aufwand für die Umstellung so gering wie möglich für Sie ist. Die komplexe Pauschalenlogik kann damit entfallen (Herausrechnen des Frühstücks und Halb-/ Vollpensionsanteil und Verrechnen der Leistung mit 10%)

Umstellung auf 13% Mehrwertsteuer

Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10% auf 13%

Am 1. Mai 2016 ist der Mehrwertsteuersatz für Logis-Leistungen von 10% auf 13% erhöht worden. Das betrifft umsatzsteuerpflichtige Beherbergungsbetriebe (Hotels, Vermieter von Apartments und Ferienwohnungen) in Österreich.

Hinweise und Warnungen bei der Reservierungsliste und Reservierung bearbeiten

In der Reservierungsliste steht nun in der Rechnungsspalte "13%" wenn in der Reservierung Produktzeilen mit 13% Mehrwertsteuer enthalten sind. Damit erkennen Sie im Überblick ob die Rechnungszeilen schon umgestellt wurden.

In der Reservierungsliste sieht man welche reservierungen Produktzeilen mit 13% Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer enthalten.

In der Reservierung gibt es,wenn der Mehrwertsteuersatz 13% ist, einen Hinweis im Bereich der Produktzeilen.

Bei den Produktzeilen wird für Betriebe aus Österreich ein Hinweis ausgegeben dass der Mehrwertsteuersatz 13% beträgt.

Wird bei einem Logis Produkt 10% gefunden, dann gibt es in der Produktzeile eine Warnung in orange. Prüfen Sie ob das Produkt mit dem passenden Steuersatz in die Reservierung eingetragen wurde.

Für Kunden aus Österreich gibt es einen Warnhinweis wenn in einer Reservierung ab dem 1.5.2016 das Logisprodukt 10% Mehrwertsteuer hat.

Die Umstellung im System

Stammdaten: 13% Steuersatz einfügen

Fügen Sie in den Hotel-Stammdaten den Mehrwertsteuersatz "13" ein. Lassen Sie den Steuersatz 10% weiterhin dabei. Etliche Leistungen wie unter anderem Frühstück werden weiterhin mit 10% versteuert.

Umstellungsskript: Stammdaten, Produkte, Reservierungen migrieren

Auf Wunsch können wir ein Skript ausführen, um die Umstellung durchzuführen. Das Skript macht folgende Schritte:

  • Der 13% Mehrwertsteuersatz wird bei den Hotel-Stammdaten eingefügt.
  • Bei allen Produkten, die nach dem 1.5.2016 gültig sind und allen Saisonprodukten, wird der Steuersatz von 10% auf 13% abgeändert.
  • Alle Produktzeilen, die an den Reservierungen hängen und bei denen die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde, werden auf 13% geändert. Die Mehrwertsteuer und der Nettobetrag wird neu berechnet. Der Bruttobetrag bleibt gleich.

Achtung: Für allfällige Gutschriften und Neuverrechnungen zu Rechnungen, die vor dem 1.5.2016 ausgestellt wurden, steht somit kein Produkt mit dem Steuersatz 13% mehr zur Verfügung.

Falls für Reservierungen mit Abreise nach dem 1.5.2016 schon Rechnungen mit 10% Steuersatz auf die Logis Leistung ausgestellt wurden, überprüfen Sie diese bitte manuell.

Stornieren und stellen Sie gegebenenfalls die Rechnung neu aus.

Pauschalen: Frühstück, Halbpension, Vollpension mit 10% Mehrwertsteuer, Logis mit 13%

Generell empfehlen wir die Produkte ohne Frühstück anzubieten, um Provisionen bei Buchungsportalen zu minimieren.

Wenn das Frühstück jedoch im Zimmerpreis inkludiert ist, kann 20% des Zimmerpreises mit 10% Mehrwertsteuersatz für das Frühstück versteuert werden. Die Logis-Leistung wird mit 13% versteuert. Um das umzusetzen, gibt es eine neue "Pauschalen-Logik".

Die Logik für das Herausrechnen des Frühstücks 20% und der Logis 80%wird auf der Produktebene eingegeben. Für das Frühstück sind es 10% Mehrwertsteuer und für die Logis 13% ab dem 1. Mai 2016

Die Pauschalen-Logik wird auf der Produktebene verknüpft. Die Pauschalen-Logik löst aus, dass beim Anlegen einer Produktzeile zwei weitere Produktzeilen generiert werden: Die Logis-Leistung, die mit 13 % versteuert wird, und die Frühstücksleistung, die mit 10% versteuert wird.

Die Zeilen mit den unterschiedlichen Ust.. Stätzen der Pauschale werden in den Produktzeilen der Buchung als verknüpfte Zeilen dargestellt.

Aus einer Produktzeile werden somit drei. An der originalen Produktzeile werden allfällige inkludierte Ortstaxen aufgehängt.

In der Rechnung wird aber nur eine Produkzeile dargestellt. In der Steuersatz-Tabelle darunter wird nach einzelnen Steuersätzen aufgegliedert.

Pauschale verrechnet: Die unterschiedlichen Steuersätze werden in der Tabelle darunter ausgewiesen

Wenn der Zimmerpreis pro Nacht und Person höher als € 140 beträgt, das heißt der Produktpreis pro Nacht über 280€ liegt, müsste ein geringerer Anteil als 20% für den Frühstücksanteil herausgerechnet werden. (Das ist derzeit noch nicht implementiert, kann aber recht schnell gemacht werden.)

Frühstück kann zu 20% aus der Pauschale herausgerechnet werden und mit 10% versteuert werden. Halbpension mit 40% und Vollpension mit 50%. Die Logis Leistung muss mit 13% versteuert werden. Ab Mai 2016 in Österreich

Bei Halbpensions-Produkten wird 40% mit 10% versteuert und für Vollpensions-Produkte wird 50% mit 10% versteuert. Die Logis-Leistung wird mit 13% versteuert.

Excel Rechnungsexport

Beim Excel Rechnungsexport für die Buchhaltung wird nun der Großteil des Logis-Umsatzes in der 13% Spalte aufscheinen.

Weitere Tipps

Stornogebühr: 0% Mehrwertsteuer

Wenn Stornogebühren verrechnet werden, gilt der Mehrwertsteuersatz von 0%. Dafür legen Sie ein eigenes Produkt für Stornogebühren an. Dies verhält sich ähnlich wie bei Mahngebühren oder Bankspesen.

Im Zweifelsfall klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

Endreinigung: 13% Mehrwertsteuer

Falls eine Endreinigung verrechnet wird, wie bei gewerblicher Ferienwohnungsvermietung, so sollte der Mehrwersteuersatz von 13% angewandt werden.

Im Zweifelsfall klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.

Author: , igumbi.com. Ich bin auf twitter zu finden: @smtm, und als roland.oth auf Facebook.
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Mehrwertsteuer Pauschalen Hotelsoftware